1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
Quartz Expanse
Schiffbauerdamm 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 2823965
E-Mail: [email protected]
und unseren Auftraggebern über die Erbringung von Beratungsdienstleistungen im Bereich Architektur, Denkmalschutz und verwandten Dienstleistungen.
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
3. Leistungsumfang
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag bzw. der schriftlichen Auftragsbestätigung. Wir erbringen folgende Hauptleistungen:
- Beratung zu moderner Architektur
- Analyse und Dokumentation historischer Architektur
- Denkmalschutz-Beratung und Projektbegleitung
- Architektur-Führungen und Bildungsdienstleistungen
- Gutachten und Bewertungen
Zusätzliche Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, werden gesondert vergütet.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Stundensätze nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Auslagen (Fahrtkosten, Materialkosten, etc.) werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
5. Termine und Fristen
Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung aller Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber voraus.
Bei Terminverschiebungen durch den Auftraggeber mit weniger als 48 Stunden Vorlauf berechnen wir eine Ausfallpauschale von 50% des vereinbarten Honorars.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Mitwirkung, insbesondere:
- Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Informationen
- Gewährung des erforderlichen Zugangs zu Objekten und Räumlichkeiten
- Rechtzeitige Mitteilung aller für die Auftragsausführung relevanten Umstände
- Termingerechte Entscheidungen und Freigaben
Bei Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers verlängern sich unsere Leistungsfristen entsprechend.
7. Gewährleistung und Haftung
Wir erbringen unsere Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Leistungserbringung zu rügen.
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8. Vertraulichkeit und Datenschutz
Wir verpflichten uns, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die uns im Rahmen der Auftragsausführung bekannt werden, strengste Vertraulichkeit zu wahren.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.
Diese Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort.
9. Nutzungsrechte und Eigentum
An allen von uns erstellten Gutachten, Plänen, Berechnungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir das Urheberrecht und Eigentumsrecht.
Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
Bei vollständiger Bezahlung des Honorars räumen wir dem Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte für den Vertragszweck ein.
10. Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Der Auftraggeber kann den Vertrag auch ohne wichtigen Grund kündigen, ist dann aber zur Zahlung des vereinbarten Honorars für bereits erbrachte Leistungen sowie für noch nicht erbrachte Leistungen verpflichtet.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
11. Architekten- und Ingenieurrecht
Soweit wir Leistungen erbringen, die den Vorschriften der jeweiligen Architekten- und Ingenieurgesetze unterliegen, gelten ergänzend die Bestimmungen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Wir sind Mitglied der zuständigen Architektenkammer und unterliegen deren Berufsordnung.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14. Außergerichtliche Streitbeilegung
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Bei Streitigkeiten mit Verbrauchern weisen wir auf die Möglichkeit der Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Stand dieser AGB: Januar 2025